Bauministerkonferenz verabschiedet neue Muster-Bauordnung.

Boorberg
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Boorberg

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Stuttgart

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0942-5454

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ZLB: Zs 4381

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Abstract

Die Bauministerkonferenz hat mit Beschluss vom 7./8.11.2002 eine Muster-Bauordnung (MBO) verabschiedet. Mit der neuen MBO wird das Ziel verfolgt, die Bauordnungen der Länder einander wieder anzugleichen. Die MBO 2002 verfolgt neben der Deregulierung insbesondere das Ziel, das Baugenehmigungsverfahren sowohl im Interesse der bauwilligen Bürger wie auch der Kommunen zu beschleunigen und zu vereinfachen und so einen Beitrag zur Kostenreduzierung zu leisten. Aus kommunaler Sicht besonders hervorzuheben ist zunächst, dass die MBO 2002 drei unterschiedliche Verfahrenstypen im Baugenehmigungsverfahren vorsieht: Baugenehmigungsverfahren (§ 64), vereinfachtes Genehmigungsverfahren (§ 63) und Genehmigungsfreistellung (§ 62). Daneben sind als besonders kommunalrelevant hervorzuheben: Abstandsflächenrecht (§ 6), Grundstücksteilung (§ 7), Stellplätze und Garagen (§ 49) und Mobilfunkanlagen als verfahrensfreie Vorhaben (§ 61). Es besteht keine Verpflichtung der Länder, ihre jetzt geltende jeweilige Bauordnung zu ändern, es ist den Bundesländern überlassen, ob und in welchem Umfang sie die in der MBO 2002 vorgeschlagenen Regelungen aufgreifen und in ihren Landesbauordnungen umsetzen. difu

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Die Kommunalverwaltung. Brandenburg

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Nr. 7

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S. 214-216/Rdnr.116

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