Raumordnungsverfahren, Umweltschutz und Vereinheitlichung des Landesplanungsrechts. Anregungen zu einer Novellierung in Nordrhein-Westfalen.
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1983
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ZZ
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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
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Zusammenfassung
Im Gegensatz zu den Landesplanungsgesetzen der anderen Bundesländer enthält das nordrhein-westfälische Landesplanungsgesetz keine Regelung über ein förmliches Raumordnungsverfahren. Aufgrund von Überlegungen, dieses Instrumentarium einzuführen wird erörtert, welche Gesichtspunkte für dieses Verfahren sprechen und welche Anwendungsbereiche damit abgedeckt werden können. Insbesondere wird dabei auf die Umweltverträglichkeitsprüfung von Großvorhaben eingegangen, die auch von der EG-Ebene verfolgt wird und die evtl. rahmengesetzlich im Raumordnungsgesetz des Bundes verankert werden soll. Letztlich werden eindeutige Vorteile gesehen, die für die Einführung des Raumordnungsverfahrens in Nordrhein-Westfalen sprechen. kj
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Deutsches Verwaltungsblatt 97(1982)Nr.24, S.1172-1175, Lit.