One-Stop Government. Verwaltungsorganisationsrechtliche Rahmenbedingungen und verfassungsrechtliche Grenzen für die Umsetzung in Schleswig-Holstein.
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DE
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Kiel
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ZLB: 2008/2129
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DI
RE
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Abstract
Ausgangspunkt der Untersuchung ist der Entwurf der sog. EU-Dienstleistungsrichtlinie, den die Kommission der Europäischen Gemeinschaften 2004 vorgelegt hat. Nach deren Art. 6 haben die Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen, dass Dienstleistungserbringern Kontaktstellen, sog. einheitliche Ansprechstellen, zur Verfügung stehen, bei denen die Dienstleistungserbringer alle Verwaltungsformalitäten, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erforderlich sind, erledigen können. Aus verwaltungswissenschaftlicher Sicht handelt es sich bei einer sog. einheitlichen Ansprechstelle um die Umsetzung des Konzepts von One-Stop Government. Die Umsetzung von One-Stop Government ist jedoch kein Vorhaben, welches allein mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie verfolgt wird. Aus diesem Grunde ist Gegenstand der Untersuchung auch nicht die konkrete Umsetzung der Einrichtung einheitlicher Ansprechstellen nach Art. 6 des Richtlinienentwurfes, sondern vielmehr generell die rechtliche Umsetzung des verwaltungswissenschaftlichen Konzepts von One-Stop Government am rechtlichen Maßstab Schleswig-Holsteins. Den Anfang der Untersuchung macht eine Darstellung des verwaltungswissenschaftlichen Konzepts des One-Stop Government. Im Anschluss daran werden organisationsrechtliche Rahmenbedingungen für die Umsetzung von One-Stop Government beschrieben. Diesem folgt die Entwicklung eines Modells für die rechtliche Umsetzung in Schleswig-Holstein. Abschließend wird der Frage nachgegangen, ob der Umsetzung von One-Stop Government in Schleswig-Holstein verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind.
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XVI, 207 S.
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Arbeitspapier; 81