Entwicklungen und Tendenzen des ÖPNV aus der Sicht des Landkreisverbandes Bayern.
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SEBI: Zs 446-4
IRB: Z 956
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Zusammenfassung
Es wird die Haltung des Landkreisverbandes Bayern zur Entwicklung des ÖPNV in der Fläche in Einzelpunkten dargestellt. Die Landkreise sind keinesfalls verpflichtet, die Aufgabe des ÖPNV zu erfüllen. Eine Schwierigkeit, die sich den Landkreisen bei der Erfüllung der freiwilligen ÖPNV stellt, ist das geltende Konzessionsrecht. Hier sollten die staatlichen Landratsämter zuständige Konzessionsbehörden anstelle der Bezirksregierungen werden. Die Entwicklung des ÖPNV in der Fläche ist vor allem ein finanzielles Problem. Neben der Wiedereinführung der sog. Gasölbetriebshilfe, die dem Omnibusverkehr in der Fläche zugute kommt, tritt der Landkreisverband für pauschale Finanzzuweisungen an die Landkreise als mögliche Aufgabenträger des ÖPNV ein. Trotzdem werden sich die Landkreise in Zukunft verstärkt bemühen, den ÖPNV dort zu verbessern, wo berechtigte Bürgerwünsche bestehen. Dies ist vor allem in den Ballungslandkreisen München, Nürnberg und Augsburg der Fall. Ein wesentliches Berührungsfeld zwischen Landkreisen und Omnibusunternehmen ist der Schulbusverkehr. Es gibt auch verschiedene Experimente in den Randbereichen des ÖPNV. (hg)
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Landkreis, Finanzierung, Ländlicher Raum, ÖPNV, Öffentlicher Personennahverkehr, Stellungnahme, Ballungsgebiet, Schulbus, Schülerbeförderung, Verkehr, Öffentlicher Verkehr
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Der bayerische Bürgermeister, München (1990), Nr.2, S.64-66
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Landkreis, Finanzierung, Ländlicher Raum, ÖPNV, Öffentlicher Personennahverkehr, Stellungnahme, Ballungsgebiet, Schulbus, Schülerbeförderung, Verkehr, Öffentlicher Verkehr