Straße und Hausnummer als Kern des kommunalstatistischen Raumbezugs.
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SEBI: Zs 383-1984
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Zusammenfassung
Der Referent betätigt sich kritisch mit den Auswirkungen des Volkszählungsurteils des BVerfG für die Städtestatistik in der Anforderung der Anonymisierung von Erhebungsergebnissen durch Löschen, der Hilfsmerkmale "Straße" und "Hausnummer". Anders als das BVerfG meint, sind diese Merkmale nicht nur für die Erhebung notwendig, sondern auch für die Laufendhaltung und Analyse von Daten, die für teilräumliche Aussagen als Grundlage dienen. Diese Anforderungen werden anhand verschiedener Beispiele belegt. So werden die Angaben über Straßen und Hausnummer dauerhaft benötigt, wenn etwa Aussagen zur Wohnungsversorgung gemacht werden sollen, die nicht nur gesamtstädtische Durchschnittswerte enthalten, sondern auch teilräumliche Streuungen (Über- und Unterversorgung) zum Ausdruck bringen. Bre/difu
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Städtestatistik, Datenschutz, Bedarfsanalyse, Datenbank, Statistikbehörde, Hilfsmittel, Wissenschaft/Grundlagen, Statistik
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In: Jahresbericht 1984.Hrsg.: Verband Deutscher Städtestatistiker, Augsburg:(1985), S. 278-284
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Städtestatistik, Datenschutz, Bedarfsanalyse, Datenbank, Statistikbehörde, Hilfsmittel, Wissenschaft/Grundlagen, Statistik