Zur wasserrechtlichen Erlaubnispflicht für Wärmepumpen. Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 8. Mai 1979 - V 335/78. Nicht rechtskräftig.
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1980
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SEBI: Zs 3026-4
BBR: Z 128
IRB: Z 50b
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Zusammenfassung
Der Rechtsstreit beschäftigt sich mit der Erlaubnis zum Betrieb einer Wärmepumpe und der Baugenehmigung zur Errichtung der dafür erforderlichen Anlagen. Der Kläger möchte sein Haus mit einer Wärmepumpenheizung, System Wasser-Wasser, ausrüsten. Die Wärme soll dem Grundwasser, das eine ziemlich konstante Temperatur hat, entnommen werden. Das abgekühlte Grundwasser soll wieder in den Aquafer eingeleitet werden. Von der Behörde wird, wegen der möglichen Verschmutzung des Grundwasserleiters, ein solcher Wärmepumpenbetrieb nicht erlaubt. Als Alternative wird ein Betrieb der Wärmepumpe mit dem nahe gelegenen Oberflächengewässer vorgeschlagen. ju
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Recht und Steuern Gas- und Wasserfach (R u.S) 11(1980)Nr. 1/2, S.5-8 (Beil. zu Das Gas- und Wasserfach.Wasser - Abwasser, München