Gesetze zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Bund und Ländern. Eine vergleichende Dokumentation.

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St. Augustin

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ZLB: 94/1262-4

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S
RE

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Nach Art. 3 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. In verschiedenen Lebensbereichen, vor allem im Beruf, in der Kinderbetreuung oder in der Beteiligung der Frauen in Gremien des öffentlichen Lebens hat sich jedoch der verfassungsrechtliche Grundsatz der Gleichberechtigung noch immer nicht durchgesetzt. Daher haben sowohl die Bundesländer als auch die Bundesregierung Gesetze, Gesetzentwürfe und Richtlinien vorgelegt, die eine Beseitigung der Benachteiligung und die Förderung der Frau im Beruf sowie die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Ziel haben. Mittlerweile liegen von 13 Bundesländern Frauenförderpläne und Gleichstellungsgesetze vor.Das Gleichberechtigungsgesetz des Bundes wird voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet. In diesem Heft wird die Vielfalt der Gesetzesentwürfe und der augenblicklichen Gesetzgebung auf Bundes- und Länderebene im Überblick aufgezeigt. Redaktionsschluß der aufgenommenen Gesetzestexte war dabei Mitte Oktober 1993. ej/difu

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121 S., Anh.

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Interne Studien und Berichte; 62