Grundgesetz und Deregulierung des Tarifvertragsrechts. Gebietet Art. 9 Abs. 3 GG die zwingende Wirkung von Tarifverträgen (§ 4 Abs. 1 und 3 TVG) und den Tarifvorrang (§ 77 Abs. 3 BetrVG)? Zugleich ein Beitrag zur Grundrechtsdogmatik.
Duncker & Humblot
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2006
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Duncker & Humblot
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DE
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Berlin
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ZLB: 2006/1347
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DI
RE
RE
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Abstract
Das deutsche Tarifvertragsrecht mit der zwingenden Wirkung der Tarifverträge und ihrem Vorrang vor Betriebsvereinbarungen steht seit Jahren in der Kritik. In ihm wird eine Ursache für die hohe Arbeitslosigkeit gesehen. Der Autor skizziert die Diskussion in der Wirtschafts- und der Rechtswissenschaft sowie der Politik und untersucht, ob das Grundgesetz, namentlich die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG, einer entsprechenden Deregulierung des Tarifvertragsrechts entgegensteht. Er verneint diese Frage. Im Verlauf der Untersuchung rekonstruiert der Autor die dogmatischen Strukturen der Koalitionsfreiheit und leistet einen Beitrag zur bislang wenig geklärten Abgrenzung von Grundrechtseingriff und -ausgestaltung sowie zur Schrankendogmatik dieses Grundrechts. Sodann stellt er die herrschende Deutung des Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich in Frage und kommt auf der Grundlage einer grammatischen, historischen und genetischen Auslegung zu dem Ergebnis, dass die Betätigungsfreiheit der Koalitionen und damit auch dieTarifautonomie ihren grundrechtlichen Schutz nicht in Art. 9 Abs. 3 GG, sondern in Art. 12 Abs. 1 bzw. Art. 2 Abs. 1 GG finden. difu
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388 S.
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Schriften zum Öffentlichen Recht; 1027