Die Grenzen der Pflicht zur Aktenvorlage und Aussage vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen unter Berücksichtigung der Hamburger Verfassung.
Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot
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DE
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Berlin
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ZLB: 93/4348
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DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Pflicht der Exekutive zur Aktenvorlage und Aussage gegenüber Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen besteht nicht uneingeschränkt; die Grenzen der Pflicht sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Der Verfasser beginnt mit einer historischen Herleitung des parlamentarischen Untersuchungsrechts und der Darstellung der Rechtsgrundlagen der Aktenvorlagepflicht, bevor er begründet, weshalb die Untersuchungskompetenz des Parlaments auch auf den privaten Bereich zu erstrecken ist. Die verfassungsrechtlichen Grenzen des Untersuchungsrechts werden abgesteckt und die Übertragbarkeit auf das Untersuchungsrecht der Hamburgischen Bürgerschaft diskutiert. Schließlich werden die Funktion der Öffentlichkeit für das Untersuchungsverfahren und Verfahrensvorschläge erörtert, die dem Ausgleich zwischen dem Untersuchungsrecht und dem Bedürfnis nach Vertraulichkeit bestimmter Sachverhalte dienen. goj/difu
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314 S.
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Beiträge zum Parlamentsrecht; 22