Kumulationseffekte. Grenzen der Erfolgszurechnung im Umweltstrafrecht.

Nomos
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Nomos

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 98/714

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DI

Zusammenfassung

Durch die Einführung der umweltstrafrechtlichen Vorschriften in das Strafgesetzbuch im Jahre 1980 erhoffte man sich spektakuläre Erfolge in der Bekämpfung von Umweltstraftaten. Die praktischen Erfahrungen haben jedoch gezeigt, daß diese Hoffnungen unbegründet waren. Die wesentliche Ursache ist, daß die größte Belastung der Umwelt nicht von spektakulären Einzelkatastrophen, sondern von einer Kumulation einzelner, für sich genommen harmloser Einwirkungen ausgeht. Ist schon der naturwissenschaftliche Nachweis einzelner Verursachungsanteile kaum zu führen, sind die prozessualen und materiell-rechtlichen Schadenszuweisungen gerade im Strafrecht, in dem der Zweifel für den Angeklagten spricht, noch weit komplizierter. Weder mit den traditionellen noch mit ausgefalleneren strafrechtlichen Zurechnungsmodellen, die Gegenstand dieser Untersuchung sind, ist die Zurechnung der Schäden zufriedenstellend möglich. lil/difu

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183 S.

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Kieler rechtswissenschaftliche Abhandlungen; 10