Fußgänger hat auch in Fußgängerzone mit Stolperfallen zu rechnen.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Datum
2004
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Herausgeber
Gemeindetag Baden-Württemberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 1723-4
BBR: Z 333
IRB: Z 1912
BBR: Z 333
IRB: Z 1912
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Laut Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 28.7.2003 müssen Fußgänger auf Gehwegen im Allgemeinen mit Unebenheiten bis zu 2 cm rechnen. Strengere Anforderungen gelten insbesondere in Fußgängerbereichen, wo die Fußgänger durch Schaufenster abgelenkt werden. Bei Vorliegen dieser besonderen Umstände ist ein Höhenunterschied von nur 1,5 cm als eine vom Verkehrssicherungspflichtigen zu beseitigende Gefahr für den Verkehrsteilnehmer anzusehen. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Die Gemeinde
Ausgabe
Nr. 13
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 442