Fußgänger hat auch in Fußgängerzone mit Stolperfallen zu rechnen.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Datum

2004

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Herausgeber

Gemeindetag Baden-Württemberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 1723-4
BBR: Z 333
IRB: Z 1912

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Laut Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 28.7.2003 müssen Fußgänger auf Gehwegen im Allgemeinen mit Unebenheiten bis zu 2 cm rechnen. Strengere Anforderungen gelten insbesondere in Fußgängerbereichen, wo die Fußgänger durch Schaufenster abgelenkt werden. Bei Vorliegen dieser besonderen Umstände ist ein Höhenunterschied von nur 1,5 cm als eine vom Verkehrssicherungspflichtigen zu beseitigende Gefahr für den Verkehrsteilnehmer anzusehen. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Die Gemeinde

Ausgabe

Nr. 13

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 442

Zitierform

Freie Schlagworte

Stichwörter

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