Hafenplanung Cuxhaven-Groden. Gutachterliche Entscheidungshilfe für Ersatzmaßnahmen nach § 12 Niedersächsisches Naturschutzgesetz.

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1988

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SEBI: 89/3863-4

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Das Niedersächsische Naturschutzgesetz verpflichtet die Stadt Cuxhaven, die durch den geplanten Neubau des Hafen Groden gefährdeten bzw. dann zerstörten Funktionen und Werte des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes an anderer Stelle in ähnlicher Weise wiederherzustellen. Das Gutachten prüft die Realisierungsmöglichkeiten des Hafens und empfiehlt Ersatzmaßnahmen, wobei sowohl ökonomische als auch ökologische Aspekte berücksichtigt werden. cp/difu

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Cuxhaven: (1988), 79 S., Abb.; Tab.; Lit.; Reg.

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Schriften zur Stadtentwicklung; 19

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