Fribourg - Sixiemes journees du droit de la construction. (Sechste schweizer Baurechtstagung) Tagung vom 12.-15. März 1985 in Freiburg/Schweiz.
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1985
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Die rechtliche Stellung des Bauleiters und seine Beziehungen zum Architekten und zu den Bauunternehmern, die Vollmachten bei der Vertretung des Architekten und Ingenieurs sowie seine Verantwortlichkeit z.B. für die Überschreitung des Kostenvoranschlags wurden behandelt. Untersucht wurden die Rechtsansprüche, welche die Nachbarn nach dem öffentlichen und privaten Recht geltend machen können. Weitere Referate galten den Neuerungen im öffentlichen und privaten Baurecht, dem neuen Gesetz über den Umweltschutz und seine Auswirkungen auf das Bauwesen, den neuen Regelungen in den Normen SIA 102 und SIA 103 und die Beziehungen des Bauherrn zu den Nachbarn von der Planung bis zum Abschluss der Bauarbeiten. (ro)
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Schlagwörter
Bauleiter , Architekt , Bauunternehmer , Bauherr , Umweltrecht , Normung , Nachbarrecht , Vollmacht , Verantwortung , Kostenüberschreitung , SIA , Bauablauf , Nachbar , Rechtsanspruch , Recht , Bauordnungsrecht
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In: Chantiers, 16(1985), Nr.4, S.280-281, Abb.
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Stichwörter
Bauleiter , Architekt , Bauunternehmer , Bauherr , Umweltrecht , Normung , Nachbarrecht , Vollmacht , Verantwortung , Kostenüberschreitung , SIA , Bauablauf , Nachbar , Rechtsanspruch , Recht , Bauordnungsrecht