Auf dem Weg nach oben. Holzbau und Baurecht.
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DE
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Schwäbisch-Hall
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0723-8274
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ZLB: Kws 740 ZB 6798
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Abstract
Der Druck in den Ballungsräume ist groß, unter ökonomischen und sozialverträglichen Bedingungen neuen Wohnraum zu schaffen und darüber hinaus in ein städtebauliches Gesamtkonzept einzubinden. Es gilt, innerstädtische Möglichkeiten wie Aufstockungen und das Schließen von Baulücken zu nutzen. Die Holzbauweise bietet hier schnelle, qualitativ hochwertige und bestandsverträgliche Lösungen. In der Bundesrepublik Deutschland findet die Holzbauweise bisher fast nur in der Gebäudeklasse 1 bis 3 Anwendung, während sie in den Nachbarländern Schweiz und Österreich bis zu sechs Geschossen ohne Abweichung vom Baurecht umgesetzt werden kann. In Deutschland wurde in der nach dem Zweiten Weltkrieg entstandenen Musterbauordnung (MBO) die Anwendung der Holzbauweise im mehrgeschossigen Gebäudebereich stark eingeschränkt. Erst im Jahr 2004 wurden die Möglichkeiten erweitert. Den aktuellen Rahmen der Anwendung bildet die Richtlinie über brandschutzrechtliche Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise. Die zugehörigen Holzbaukonstruktionen müssen einen Feuerwiderstand von mindestens 60 Minuten aufweisen. Für alle Gebäude oberhalb der Grenzen (13 Meter Höhe, 400 Quadratmeter Nutzungseinheitengröße) ist derzeit eine Ausführung der tragenden und/oder raumabschließenden Holzbauteile ohne Abweichung vom Baurecht nicht möglich. Lösungen für mehrgeschossige Gebäude werden derzeit auf Grundlage von Erfahrungen und in Abstimmung mit bauaufsichtlichen Stellen und der Feuerwehr im Rahmen von Forschungsprojekten erarbeitet. Vor allem die Forschungarbeiten zur Holzbaurichtlinie Baden-Württemberg und das Forschungsprojekt zur Anpassung des Bauordnungsrechts ermöglichen die Abbildung des Stands der Technik in Landesbauordnungen. Damit bahnt sich der Holzbau seinen Weg in die höheren Gebäudeklassen in Form von Aufstockungen und mehrgeschossigen Neubauten.
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Der Gemeinderat
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Nr. 6
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S. 18-19