Staatliche Schulhoheit und kommunale Selbstverwaltung.
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1964
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SEBI: Ser 179-31
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Zusammenfassung
In der Arbeit wird der Versuch unternommen, die schulischen Kompetenzen des Staates von denen der Kommunen abzugrenzen. Jahrzehntelang vollzog man die Funktionstrennung mit Hilfe althergebrachter und unbesehen übernommener Begriffe, wodurch das Schulrecht in veralteten staatsrechtlichen Vorstellungen verhaftet blieb. Die anschließende Periode des Übergangs und der Orientierung ist abgeschlossen, weil alle Bundesländer inzwischen umfassende Schulgesetze aufweisen. Nunmehr können Vielfalt und Gemeinsamkeiten, die sich im deutschen Schulwesen herausgebildet haben, erfaßt und beurteilt werden. Die Untersuchung will unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Verschiedenheiten die übereinstimmenden Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten des deutschen Schulrechts aufzeigen und zur Fortentwicklung dieses Rechtsgebiets beitragen. Dargestellt wird die Regelung der Schulaufsicht nach dem Grundgesetz und nach Landesrecht, Art und Umfang der kommunalen Betätigung im Schulwesen sowie die kommunale Schulträgerschaft. Hierbei wird ein Überblick über die Schulorganisation und Schulverwaltung gegeben. chb/difu
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Stuttgart: Kohlhammer (1964), 109 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Münster 1963)
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Serie/Report Nr.
Verwaltung und Wirtschaft. Schriftenreihe der westfälischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien; 31