Der verwaltungsgerichtliche Schutz des Nachbarn gegenüber bereits genehmigten privaten Bauvorhaben.

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SEBI: 70/890

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Gegenstand der Arbeit ist der Rechtsschutz der Nachbarn gegen Bauvorhaben Privater nach der Erteilung der Baugenehmigung durch die Behörde. Innerhalb dieses Rahmens werden vor allem die mit der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage zusammenhängenden besonderen verwaltungsprozessualen Probleme, d. h. in erster Linie die richtige Klageart, die Zulässigkeit der Klage und der vorläufige Rechtsschutz des klagenden Nachbarn, behandelt. In materieller Hinsicht wird vor allem die Ausgestaltung der Rechtsstellung der Nachbarn durch die Normen des Baurechts (vgl. Pargr. 30-37, Pargr. 9 BBauG usw.) und der einschlägigen Grundrechte (z. B. Art. 14 GG) erörtert. Es wird weiter auf die Begründetheit der Nachbarklage sowie auf den vorläufigen Rechtsschutz (vgl. Pargr. 80 Verwaltungsgerichtsordnung) des Nachbarn gegenüber baurechtlichen Genehmigungen eingegangen. kp/difu

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Verwaltungsgericht, Rechtsschutz, Nachbarrecht, Nachbarschutz, Nachbarklage, Bundesbaugesetz, Baugenehmigung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Bauwesen, Bauplanungsrecht, Baurecht, Recht, Verwaltung

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München: Selbstverlag (1966), XXII, 137 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1967)

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Verwaltungsgericht, Rechtsschutz, Nachbarrecht, Nachbarschutz, Nachbarklage, Bundesbaugesetz, Baugenehmigung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Bauwesen, Bauplanungsrecht, Baurecht, Recht, Verwaltung

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