Die Genehmigung kommunaler Erlasse durch kantonale Behörden nach aargauischem Recht.
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SEBI: 75/3157
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Zusammenfassung
Die autonomen Gemeinden der Schweiz haben das Recht, ihre Angelegenheiten selbständig durch eigene Rechtssetzung und Verwaltung zu ordnen. Sie werden durch die Kantonsverfassung zur Regelung ihrer Angelegenheiten ermächtigt und unterliegen dabei der Staatsaufsicht der Kantone. Ein Mittel der Staatsaufsicht ist die Genehmigung von Gemeindeakten durch den Kanton. Gegenstand der Studie ist die Genehmigung von rechtssetzenden Erlassen der Gemeinde. Die vom zuständigen Gemeindeorgan und der kantonalen Genehmigungsinstanz in einem speziellen Verfahren gemeinsam erlassene Norm ist ein zusammengesetzter Rechtssetzungsakt der Gemeinde. Genehmigungsorgane sind Bezirksbehörden, Regierungsrat, Departemente und der Große Rat. Die Kommunalaufsicht kann zur Verletzung der Gemeindeautonomie führen, insbesondere bei einer Zweckmäßigkeitskontrolle, die den kommunalen Ermessensbereich einschränkt. Der Gemeinde bleiben jedoch umfassende Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber der Kantonsaufsicht.
Beschreibung
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Staatsaufsicht, Gemeinde, Selbstverwaltung, Gemeinderecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung, Politik
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Zürich, Schulthess (1974) 144 S., Lit.(jur.Diss.; Zürich o.J.)
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Staatsaufsicht, Gemeinde, Selbstverwaltung, Gemeinderecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung, Politik
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Zürcher Beiträge zur Rechtswissenschaft; 456