Ausgangslage für die Einführung der E-Rechnung im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

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ZLB: Kws 723/51

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Abstract

Fünfeinhalb Jahre nach dem Startschuss ist die elektronische Rechnung (E-Rechnung) in vielen Behörden Realität. Die ersten Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen begannen bereits im Jahr 2015 mit der Einführung - seit Ende November 2018 ist der Einsatz der E-Rechnung in den obersten Bundesbehörden und Verfassungsorganen des Bundes Pflicht. Bei allen weiteren öffentlichen Auftraggebern des Bundes gilt die Verpflichtung ab dem 27. November 2019. Bis spätestens Mitte April 2020 müssen die Länder und Kommunen - abhängig vom jeweiligen Landesrecht - zur Verarbeitung von E-Rechnungen in der Lage sein. Der Beitrag befasst sich mit der Realisierung der E-Rechnung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

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S. 155-169

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