Die geplanten Änderungen des Vorkaufsrechts im Regierungsentwurf zum Baugesetzbuch.
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SEBI: Zs 2230-4
IRB: Z 889B
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RE
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Zusammenfassung
Am 4.12.1985 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines "Gesetzes über das Baugesetzbuch" (RegE) beschlossen, der noch im Januar 1986 gleichzeitig in den Bundesrat und den Bundestag eingebracht worden ist. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll das Parlament das Gesetzgebungsvorhaben noch im Jahre 1986 abschließend beraten und beschließen. Die ersten Expertenanhörungen im Ausschuss für Raumordnung und Städtebau sind bereits für Mitte März ins Auge gefasst. Der Regierungsentwurf sieht eine vollständige Neufassung der Vorschriften über das gemeindliche Vorkaufsrecht in den BBauG §§ 24 bis 28 a vor. Da es sich beim Vorkaufsrecht um ein wichtiges Instrument der kommunalen Planungs- und Investitionsvorsorge handelt, bedarf die vorgeschlagene Neuregelung einer gründlichen öffentlichen Erörterung. Der Aufsatz soll einen ersten Anstoß hierzu geben. (rh)
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Vorkaufsrecht, Gemeinde, Planung, Investition, Neuregelung, Baugesetzbuch, Gesetzesänderung, Recht, Bundesbaugesetz
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Zeitschrift für Rechtspolitik, München 19(1986), Nr.4, S.96-102, Lit.
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Vorkaufsrecht, Gemeinde, Planung, Investition, Neuregelung, Baugesetzbuch, Gesetzesänderung, Recht, Bundesbaugesetz