Bauplanungsrecht - Hinterlandbebauung im Innenbereich. § 34 I BBauG. BVerwG, Urteil vom 21.11.1980 - 4 C 30.78, OVG Nordrhein-Westfalen. Zur Zulässigkeit einer im unbeplanten Innenbereich zu beurteilendes sog. Hinterlandbebauung.
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Zur Zulässigkeit einer im unbeplanten Innenbereich zu beurteilenden sog. Hinterlandbebauung. Ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich kann - wenn auch nur in Sicht der Ausnahme - selbst dann zulässig sein, wenn es den in seiner Umgebung bisher gewahrten Rahmen überschreitet. In diesem Fall hängt seine Zulässigkeit davon ab, ob es geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche und erst noch ausgleichsbedürftige Spannungen zu begründen oder die vorhandenen Spannungen zu erhöhen, ob es die ihm vorgegebene Situation gleichsam in Bewegung bringt und damit eine Unruhe stiftet, die potentiell ein Planungsbedürfnis nach sich zieht. rh
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Recht, Bebauungsplanung, Innenbereich, Hinterlandbebauung, Grundstück, Einfügung, Bundesbaugesetz, Paragraph 34, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil
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Baurecht 12(1981)Nr.2, S.170-172, Lit.
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Recht, Bebauungsplanung, Innenbereich, Hinterlandbebauung, Grundstück, Einfügung, Bundesbaugesetz, Paragraph 34, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil