Public Private Partnership und Korruption.

Duncker & Humblot
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Duncker & Humblot

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Berlin

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 2009/2334

item.page.type

item.page.type-orlis

DI
RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

PPP steht für die Zusammenarbeit von Privaten und der öffentlichen Hand zur gemeinsamen Erfüllung einer Aufgabe. Als gemischtwirtschaftliche Unternehmen befinden sich PPP in einem Graubereich zwischen der Organisations- und Aufgabenprivatisierung. Die Autorin widmet sich schwerpunktmäßig der Frage, ob PPP-Mitarbeiter Amtsträger nach § 11 I Nr. 2c StGB sein können. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass § 11 I Nr. 2c StGB auf PPP-Mitarbeiter grundsätzlich keine Anwendung finden kann, sofern der private Partner aktiv am Unternehmen beteiligt ist. Nach den außerstrafrechtlichen Regelungen zum Betrieb gemischtwirtschaftlicher Unternehmen sind die Steuerungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand schwächer als es zur Bejahung von § 11 I Nr. 2c StGB erforderlich wäre. Allein bei Unternehmen der Organisationsprivatisierung und PPP mit einer stillen privaten Beteiligung kann im Einzelfall eine staatliche Steuerung i.S.e. Behördenäquivalenz vorliegen. Die Autorin konkretisiert die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze, indem sie einen Kriterienkatalog entwickelt, wann i.d.R. von einer staatlichen Steuerung auszugehen ist. Bei Anwendung und Auslegung der klassischen Korruptionstatbestände der §§ 331 ff.; 299 StGB können sich aufgrund der Nähe der PPP zur Privatwirtschaft Probleme ergeben. So etwa bei der Bestimmung der Tätereigenschaft bei mehraktigen Korruptionssachverhalten oder der Frage nach dem Maßstab zur Bestimmung sozialadäquater Zuwendungen.

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

361 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge; 205