Kosten eines Arbeitsplatzes.

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SEBI: Zs 2141-1980,6

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Zur fortlaufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit sind die Kosten zu berechnen, die durch das Tätigwerden von Dienstkräften entstehen. Die Kosten eines Arbeitsplatzes setzen sich zusammen aus den Personalkosten, den Sachkosten und den indirekten Kosten insbesondere für die allgemeinen Verwaltungsdienststellen (Organisation, Personalverwaltung, Rechnungsprüfung usw.). Diese Kosten können durch die Verwendung von Durchschnittswerten ermittelt werden; hierzu werden Hinweise gegeben, die auf örtlichen Berechnungen (Hamburg, Frankfurt a.M.) beruhen. Der Kostenaufwand je Arbeitsstunde kann aus den jährlichen Kosten eines Arbeitsplatzes berechnet werden. Die Gesamtkosten eines Beamten der Besoldungsgruppe A 11 (14qm Büroraum als Einzelzimmer, Normalausstattung) betragen danach DM 46,08, die eines Beamten der Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) bei gleicher Raumausstattung DM 47,88, für einen Beamten der Besoldungsgruppe A 14 (Organisationsausstattung) DM 58,44 und die eines Beamten der Besoldungsgruppe B 2 DM 79,94. (Stand Juni 1980). gm/difu

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Arbeitsbedingung, Arbeitsplatzkosten, Personalkosten, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

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Köln:(1980), 20 S.,

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Arbeitsbedingung, Arbeitsplatzkosten, Personalkosten, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

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KGSt-Bericht; 6/80