Implementation von Konjunkturprogrammen, dargestellt am Beispiel der Städtebauförderungsmaßnahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms.

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SEBI: 84/4067

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Die Bundesregierung ist darauf verpflichtet, im Falle einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Das bedeutet, daß einerseits die der jeweiligen konjunkturellen Lage angemessenen Maßnahmen bestimmt werden müssen und andererseits für die Durchführung der Maßnahmen gesorgt werden muß. Mit dem letzteren Aspekt, der Implementation von Konjunkturprogrammen, befaßt sich die Untersuchung. Konjunkturprogramme gehören einem Programmtyp an, der auf die Lösung von Niveaufixierungsproblemen abzielt, d. h. es wird ein bestimmtes Niveau an Aktivitäten angestrebt. Anhand des Zukunftsinvestitionsprogramms untersucht die Verfasserin, von welchen Faktoren eine schnelle Ausfüllung des Programmvolumens abhängt, welche Durchsetzungschancen einzelne Zielkomponenten im Implementationsprozeß haben und welchen Spielraum für eine Anpassung an veränderte Realitäten das Programm zuläßt. Die Untersuchung ist auf Nordrhein-Westfalen beschränkt. Es wurden u. a. zehn Gemeinden unterschiedlicher Größe zur Implementation befragt. im/difu

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Konjunkturprogramm, Zukunftsinvestitionsprogramm, Befragung, Städtebauförderung, Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Wirtschaftspolitik, Politik, Städtebau

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St.Augustin: Selbstverlag (1982), III, 185 S., Tab.; Lit.(wirtsch.Diss.; Köln 1981/82)

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Konjunkturprogramm, Zukunftsinvestitionsprogramm, Befragung, Städtebauförderung, Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Wirtschaftspolitik, Politik, Städtebau

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