Überblick über das Gemeindeeinnahmenrecht.
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SEBI: 77/7-10
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Zusammenfassung
Die Leistungsfähigkeit der Gemeinden ist abhängig von ausreichenden Einnahmen.Art und Ausschöpfung von Einnahmemöglichkeiten für die Gemeinden ist geregelt im Gemeindeeinnahmenrecht.Der vorliegenden Abhandlung dazu liegt das in Nordrhein-Westfalen geltende Recht zugrunde.Die Arten kommunaler Einnahmen werden unterteilt in Gemeindesteuern und in Gebühren und Beiträge, die von den Gemeinden erhoben werden können.In einer Zusammenfassung weist der Verfasser auf die Problematik des Gemeindeeinnahmenrechts angesichts der prekären Finanzsituation der Gemeinden hin und befürwortet eine Reduzierung des staatlichen Leistungsangebots zugunsten einer stärkeren Förderung kommunaler Interessen. sch/difu
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Schlagwörter
Kommunalrecht, Gemeindefinanzhaushalt, Gemeindesteuer, Kommunalwirtschaft, Kommunalhaushalt, Gemeindefinanzen
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Stuttgart: Boorberg (1976), 16 S.,
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Kommunalrecht, Gemeindefinanzhaushalt, Gemeindesteuer, Kommunalwirtschaft, Kommunalhaushalt, Gemeindefinanzen
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Schriftenreihe der Gemeindekasse; 291