Das Verhältnis des Umwelthaftungsgesetzes zu § 823 BGB.

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Augsburg

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ZLB: 99/2081

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DI

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Abstract

Es werden die Möglichkeiten des Schadensausgleichs bei Rechtsgutverletzungen durch Umweltbeeinträchtigungen durch das Umwelthaftungsgesetz untersucht. Da auch hier die Haftung nach den Grundlagen des Deliktsrechts im Rahmen des § 823 BGB in Betracht kommt, stellt sich die Frage, ob diese Haftungsgrundlage überflüssig geworden ist. Nach Darstellung der beiden Haftungssysteme geht der Autor im Wesentlichen auf das Verhältnis der beiden Anspruchsgrundlagen ein und bezieht sich dabei das Interesse des Bürgers, der einen Geldanspruch geltend macht. kirs/difu

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XXIV, 373 S.

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