Vertraglicher statt gesetzlicher Kündigungsschutz?
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SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
IRB: Z 1052
BBR: Z 508
IRB: Z 1052
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Zusammenfassung
Vertraglicher Kündigungsschutz kann kein Ersatz und keine Alternative zum gesetzlichen Kündigungsschutz sein. Denn gesetzlicher Kündigungsschutz bedeutet Sicherheit, während der vertragliche Kündigungsschutz dem Diktat des Anbieters unterworfen ist. Nur der kann ihn sich leisten, der auf einem Marktsegment nachfragt, wo das Angebot der Nachfrage entspricht oder höher ist. Solange es aber Teilmärkte gibt, auf denen jede Nachfrage jedes Angebot eines Anbieters annehmen muss, bedeutet der Verzicht auf gesetzlichen Kündigungsschutz Unterdrückung des sozial Schwächeren. (rh)
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Mietvertrag, Mietrecht, Vertrag, Wohnraumkündigungsschutzgesetz, Kündigungsschutz, Wohnungskündigung, Recht, Wohnung
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Wohnungswirtschaft & Mietrecht (WM) 38(1985), Nr.6, S.175-178, Lit.
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Mietvertrag, Mietrecht, Vertrag, Wohnraumkündigungsschutzgesetz, Kündigungsschutz, Wohnungskündigung, Recht, Wohnung