Landesregierung. Dorferneuerung - Erlaß von Dorferneuerungseinrichtungen. Informationsblatt der Kammer.

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1985

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IRB: Z 801BN

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Im Einvernehmen mit dem niedersächsischen Sozialminister wurden per Runderlass Richtlinien erlassen, die die Gewährung von Zuwendungen zur Dorferneuerung regeln (Dorferneuerungsrichtlinien - DorfR - RdErl. d. ML vom 28. September 1984). Es ist zu erwarten, dass diese Richtlinien einen bedeutsamen Anstoß geben werden und Gemeinden veranlassen, Dorferneuerungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen. Im einzelnen treffen die Richtlinien Festlegungen zu 1. Zuwendungszweck, 2.Gegenstand der Förderung, 3. Zuwendungsempfänger, 4. Zuwendungsvoraussetzungen, 5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung, 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen, 7. Anweisungen zum Verfahren und 8. Inkrafttreten. -y-

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Dt.Architektenbl.(Ausg.N2) 16(1984)Nr.11, S.BN260-BN262, Abb.

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