Das Arbeitserlaubnisrecht für Ausländer.
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1988
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SEBI: 89/5844
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Das Arbeitserlaubnisrecht regelt den Zugang ausländischer Arbeitnehmer zum deutschen Arbeitsmarkt. Ausländer die hier eine Arbeitstätigkeit ausüben wollen, benötigen in der Regel eine Arbeitserlaubnis. Deren Erteilung steht in engem Zusammenhang mit dem Aufenthaltsrecht, denn die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist häufig abhängig von der Erteilung einer Arbeitserlaubnis und umgekehrt. Der Beitrag erläutert zunächst die rechtlichen Grundlagen des Arbeitserlaubnisrechts in ihren wesentlichen Elementen. Danach werden Problembereiche wie vorgenannte wechselseitige Abhängigkeit nochmals gesondert behandelt. Im Ergebnis richtet sich die Arbeitserlaubnis nicht nach einheitlichen objektiven Kriterien (etwa nach der Aufenthaltsdauer), sondern ist von Rechtspositionen abhängig, die aus politischen Erwägungen resultieren. Staatsangehörige "befreundeter Staaten", Bündnispartner, genießen insoweit gegenüber anderen Vorrechte. vka/difu
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Berlin: Parabolis (1988), 32 S.
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Serie/Report Nr.
Beiträge zur Vergleichenden Sozialforschung