Ein formulierter Vorschlag zur Aufnahme des Bauordnungsrechts in ein Bundes-Baugesetzbuch.
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1984
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ZZ
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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
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Zusammenfassung
Der Autor hält die Grenzziehung zwischen Bundes- und Landeszuständigkeit für Planungs- und Bauordnungsrecht für nicht begründet. Das Bauordnungsrecht ist als Teil des Bodenrechts anzusehen und damit ebenfalls Teil der Bundeszuständigkeit. Ein neu vom Bund zu erstellendes Baugesetzbuch sollte ein novelliertes Bundesbaugesetz, das Städtebauförderungsgesetz und das Bauordnungsrecht enthalten. Grundlage eines bundeseinheitlichen Bauordnungsrechts kann die Musterbauordnung der 59. ARGEBAU-Ministerkonferenz sein. Der Autor stellt einen Entwurf zum 1. Teil eines Baugesetzbuches vor, betreffend den Komplex "Zulässigkeit von Vorhaben". cs
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Deutsches Verwaltungsblatt 99(1984)Nr.8, S.378-383, Lit.