BGB § 823. Schaden am Nachbargrundstück infolge eines Gewitters. BGH, Urteil v. 12.2.1985 - Az.VI ZR 193/83 - Nürnberg.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1985

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Frage ist, ob der Eigentümer eines unbebauten Hanggrundstücks aus dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht dafür haftet, wenn sich aus seinem Grundstück infolge von Natureinwirkungen Felsbrocken lösen und auf ein bebautes Nachbargrundstück stürzen. Die Zustandshaftung des Grundstückseigentümers geht nicht so weit, dass der Eigentümer unterschiedslos für alle Auswirkungen verantwortlich ist, die rein tatsächlich von seinem Grundstück ausgehen. Störer ist jemand nur, wenn die Beeinträchtigung wenigstens mittelbar auf seinen Willen zurückzuführen ist. (rh)

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 38(1985), Nr.30, S.1773-1774, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen