Gestaltungsmöglichkeiten und rechtliche Grenzen ausschreibungsfreier Leistungsbeziehungen aufgrund von Inhouse-Gestaltungen.
Werner
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Werner
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DE
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Köln
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1617-1063
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ZLB: R 628 ZA 3503
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RE
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Abstract
Die durch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entwickelten Rechtsfiguren der Inhouse-Vergabe und der ausschreibungsfreien öffentlichen Kooperationen sind durch die EU-Vergaberichtlinien 2014/24/EU und 2014/23/EU erstmals unionsrechtlich normiert worden. Diese Richtlinien wurden umgesetzt durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG), das am 23.02.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und zum 18.04.2016 in Kraft trat. Die Kodifizierung ist verknüpft mit einer inhaltlichen Modifizierung der Tatbestandsvoraussetzungen sowie einer erheblichen Ausweitung des Anwendungsbereichs der beiden Rechtsfiguren. Die Inhouse-Vergabe erstreckt sich nunmehr auch auf inverse Vergaben zwischen Mutter- und Tochterunternehmen sowie auf Vergaben von Schwestergesellschaften an Schwestergesellschaften und normiert die Voraussetzungen, unter denen auch eine Beherrschung über Enkel möglich ist. Der Beitrag befasst sich ausschließlich mit der Rechtsfigur der Inhouse-Vergabe gem. § 108 Abs. 1 bis 5 GWB. Ziel des Aufsatzes ist es, die wesentlichen Kernregelungen und Änderungen gegenüber der früheren Rechtslage vorzustellen, wichtige praxisrelevante Fragen zu erfassen und Lösungsansätze zu einer möglichst rechtssicheren Umsetzung der neuen Regelungen zu entwickeln.
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Vergaberecht
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Nr. 5
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S. 541-553