Europäischer Verwaltungsrechtsschutz.

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 2007/3373

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RE

Zusammenfassung

Verwaltungshandeln ist heute in weiten Teilen europäisch. Wird die nationale Verwaltung tätig oder handeln die Behörden der EU unmittelbar hoheitlich gegenüber dem Einzelnen, müssen sie die Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts und der europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beachten. Sucht der Einzelne gerichtlichen Rechtsschutz gegenüber hoheitlicher Gewalt, kann er, je nach Fall, die nationalen Verwaltungsgerichte anrufen, die weitgehenden prozessualen Einflüssen des EG-REchts und der EMRK unterliegen; er kann sich unmittelbar an die Gerichte der EU wenden oder Rechtsschutz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte suchen. Das Buch beschreibt die drei Ebenen des Rechtsschutzsystems und ihre Verzahnungen miteinander. Es zeigt den praktischen Umgang mit den nationalen Gerichten sowie den Gerichten in Luxemburg und Straßburg. Die Änderungen der EMRK durch das 14. Protokoll sind bereits berücksichtigt. difu

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X, 246 S.

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PraxisEuroparecht