Veränderungen der Aufbaupyramiden der öffentlichen Verwaltungen in Europa - zum Unterstellungsverhältnis von Verwaltungseinheiten.

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SEBI: 80/3817-4

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Abstract

Alle größeren Flächenstaaten der Erde haben einen hierarchisch gestuften Aufbau von Verwaltungseinheiten. In der Bundesrepublik Deutschland z. B. gibt es eine Pyramide von Verwaltungsebenen, die aus kreisangehörigen Gemeinden, Kreisen und kreisfreien Städten, Regierungsbezirken, Ländern und dem Bund gebildet wird. Man kann hier also von einer Stufung in fünf Ebenen sprechen. In allen vergleichbaren Staaten besteht die Verwaltungsstruktur aus drei bis sechs Ebenen. Der Verfasser untersucht die Frage, warum es zu einem derartigen Zahlenverhältnis kommt, oder wieso eine Pyramide von Verwaltungseinheiten notwendig ist. Er stellt eine Reihe von Hypothesen über die Bestimmung eines günstigen Unterstellungsverhältnisses innerhalb der Aufbaupyramiden öffentlicher Verwaltungen auf, die auf Erkenntnissen anderer Wissenschaftsdisziplinen beruhen. Zur Überprüfung dieser Hypothesen werden die Aufbaupyramiden der öffentlichen Verwaltungen in 26 europäischen Ländern dargestellt. chb/difu

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Verwaltungsaufbau, Verwaltungseinheit, Hierarchie, Verwaltungsrecht, Verwaltungsorganisation, Rechtsvergleichung

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Speyer: (1979), 297 S., Abb.; Tab.; Lit.

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Verwaltungsaufbau, Verwaltungseinheit, Hierarchie, Verwaltungsrecht, Verwaltungsorganisation, Rechtsvergleichung

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