Die Standardmaßnahme Gewahrsam im Polizeigesetz Baden-Württembergs, § 28 PolG.

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ZLB: 97/2472

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DI

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Diese Studie zielt darauf ab, dem Richter in Baden-Württemberg einen Leitfaden für anstehende Entscheidungen über polizeirechtlichen Gewahrsam nach § 28 Polizeigesetz zu liefern. Dieser Paragraph bildet eine Ermächtigung für die Freiheitsentziehung aus präventiv-polizeilichen Gründen. In der Vergangenheit wurde diskutiert, die mögliche Gewahrsamsdauer bis auf 14 Tage auszuweiten. Ein Teil der Bevölkerung hat die Vorstellung von Stärkung der Inneren Sicherheit - andere fühlen sich bedroht. Der Autor behandelt dann die Frage, welche Mindestvoraussetzungen eine richterliche Entscheidung zu enthalten hat und wie dem Betroffenen die Verfahrensrechte zu gewährleisten sind, z. B. wenn ein eildiensthabender Richter sich um Mitternacht außerstande sieht, 60 in Gewahrsam genommene Personen anzuhören und individuell zu entscheiden. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt bei der Klärung des Gewahrsamsbegriffs im Verhältnis zum Verfassungsrecht (Art. 1, 2, 104, 19 Abs. 4 GG). kirs/difu

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204 S.

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