Soziale Absicherung breiter Bevölkerungskreise. Erfolgreiche Wohnungspolitik nur mit Gemeinnützigkeit. Für die Wohnungsgemeinnützigkeit gibt es keinen Ersatz.
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SEBI: Zs 631-4
BBR: Z 492
IRB: M 66
BBR: Z 492
IRB: M 66
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Abstract
Die Wohnungsgemeinnützigkeit stellt ein unverzichtbares Element der Wohnungsversorgung zwischen Markt und Staat dar. Dies gilt besonders in Zeiten fortschreitender Liberalisierung des Wohnungsmarktes. Das Bundesbauministerium weist den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen im Marktsystem die Rolle eines sozialen Kollektivs zu, die besonders Wohnraum für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen bereit halten sollen, ohne dass unzumutbare ordnungspolitische Einflussnahmen auf die Unternehmenspolitik gemeinnütziger Wohnungsunternehmen wirken sollen. hg
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Politik, Wohnungsbau, Wohnungswirtschaft, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Wohnungsversorgung, Wohnbevölkerung, Wohnungsmarkt, Wohneigentum
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Wohnungswirtschaftliche Informationen, Hamburg (1983)Nr. 51/52, S. 1-2
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Politik, Wohnungsbau, Wohnungswirtschaft, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Wohnungsversorgung, Wohnbevölkerung, Wohnungsmarkt, Wohneigentum