Abwägung und Altlasten. Bemerkungen zu den Kennzeichnungspflichten des BauGB.
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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
SEBI: Zs 3022-4
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Zusammenfassung
Wachsendes Umweltbewusstsein und die zunehmende Erkenntnis der Schwierigkeiten, mit "Altlasten" sachgerecht umzugehen, haben den Gesetzgeber des BauGB veranlasst, die dem Grundsatz nach bereits aus dem BBauG bekannten Kennzeichnungspflichten auszudehnen. Nach den §§ 5 Abs. 3 Nr. 3 und 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB sollen in Bauleitplänen Flächen gekennzeichnet werden, "deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind". Beim Flächennutzungsplan beschränkt sich diese Forderung noch auf diejenigen Flächen, die für bauliche Nutzungen vorgesehen sind, beim Bebauungsplan gilt das Gebot generell. (-z-)
Beschreibung
Schlagwörter
Bodenschutz, Bodenverunreinigung, Bundesbaugesetz, Bauleitplan, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Gemeinde, Abwägung, Altlast, Baugesetzbuch, Kennzeichnung, Gemeindeaufgabe, Altlastensanierung, Recht, Umwelt
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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 11(1988), Nr.3, S.108-110, Lit.
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Bodenschutz, Bodenverunreinigung, Bundesbaugesetz, Bauleitplan, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Gemeinde, Abwägung, Altlast, Baugesetzbuch, Kennzeichnung, Gemeindeaufgabe, Altlastensanierung, Recht, Umwelt