Abwägung und Altlasten. Bemerkungen zu den Kennzeichnungspflichten des BauGB.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1988
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
SEBI: Zs 3022-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Wachsendes Umweltbewusstsein und die zunehmende Erkenntnis der Schwierigkeiten, mit "Altlasten" sachgerecht umzugehen, haben den Gesetzgeber des BauGB veranlasst, die dem Grundsatz nach bereits aus dem BBauG bekannten Kennzeichnungspflichten auszudehnen. Nach den §§ 5 Abs. 3 Nr. 3 und 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB sollen in Bauleitplänen Flächen gekennzeichnet werden, "deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind". Beim Flächennutzungsplan beschränkt sich diese Forderung noch auf diejenigen Flächen, die für bauliche Nutzungen vorgesehen sind, beim Bebauungsplan gilt das Gebot generell. (-z-)
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 11(1988), Nr.3, S.108-110, Lit.