Freihandelsabkommen TTiP, CETA und plurilaterales Dienstleistungsabkommen PTiSA - Nur "Chlorhühnchen" oder Gefahren für die kommunale Daseinsvorsorge?

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

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Stuttgart

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ZLB: Kws 700 ZB 6762
BBR: Z 333

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Abstract

Die Abkürzung TTiP steht für "Transatlantic Trade and Investment Partnership". Es handelt sich um eine Abkommen, das zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) seit Mitte 2013 verhandelt wird. Zwischen der EU und Kanada ist das Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) bereits verhandelt, aber noch nicht öffentlich bekannt gegeben worden. Ebenfalls in der Diskussion ist das anstehende plurilaterale Dienstleistungsabkommen PTiSA (Plurilateral Trade in Services Agreement) auf Ebene der Welthandelsorganisation (WTO). Alle drei Abkommen können in ihrer jeweiligen Ausgestaltung eine ernsthafte Bedrohung der kommunalen Daseinsvorsorge in der Bundesrepublik Deutschland darstellen. TTiP wird auf internationaler Ebene durch die EU-Kommission nicht öffentlich verhandelt. Dennoch drangen zwischenzeitlich durch Abgeordnete des Europäischen Parlaments einige Informationen an die Öffentlichkeit. Die öffentliche Kritik an der Geheimhaltung der TTiP-Verhandlungen entzündete sich vor allem an den so genannten Investorschutzklauseln. Es wird befürchtet, dass es beispielsweise amerikanischen Firmen möglich wäre, europäische Staaten auf Schadenersatz zu verklagen, wenn diese Gesetze erlassen, die dem Freihandelsabkommen zuwiderlaufen und den Unternehmensprofit schmälern. Vor diesem Hintergrund wird in dem Beitrag insbesondere auf mögliche Bedrohungen für die deutschen Wasserversorgungsstrukturen eingegangen.

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Die Gemeinde

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Nr. 8

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S. 336-339

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