Bannwald im Ballungsraum.
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1980
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ZZ
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IRB: Z 956
SEBI: Zs 446-6
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Zusammenfassung
Um einer weiteren Waldrodung entgegenzuwirken, begann der Landkreis München die großen Forste in seinem Bereich unter Landschaftsschutz zu stellen, um sich langfristig die Sozialfunktionen des Waldes wie Erholungsraum, Verbesserung des Klimas und der Luft, Schutz des Grundwassers zu sichern. Dabei gilt es, zwischen Landschaftsschutz und Bannwald abzuwägen. Der Sinn der Bannwaldausweisung liegt in der Selbstbindung der gesamten Verwaltung, die öffentlich Rechenschaft ablegen muss, wenn sie sich von der Bindung befreien will. hg
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Der bayerische Bürgermeister, München 32(1979)Nr.8, S.14-15