Das Wirtschaftlichkeitsprinzip in der kommunalen Finanz- und Haushaltsplanung.

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SEBI: 80/620

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Abstract

Zwar hat das Wirtschaftlichkeitsprinzip in der deutschen Verwaltung eine lange Tradition - in mehreren Gesetzen, insbesondere in den Gemeindeordnungen ist es enthalten -, jedoch wurde dieses Prinzip in der rechtswissenschaftlichen Literatur spärlich behandelt.Die Arbeit bemüht sich um eine Konkretisierung dieses Rechtsprinzips.Sie beschränkt sich dabei auf den Bereich der kommunalen Finanz- und Haushaltsplanung.Dabei werden vor allem zwei Problemkreise analysiert Der Geltungsbereich des Wirtschaftlichkeitsprinzips und seine Kontrolldichte.Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß das Prinzip über die Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts hinaus ein allgemeines Rechtsprinzip darstellt, welches dogmatisch aus dem Übermaßverbot herzuleiten ist.Die Anwendung des Grundsatzes bezieht sich nicht nur auf den Bereich der anzuwendenden Mittel, sondern in gewisser Weise auch auf die Prioritätsentscheidungen der kommunalen Haushalts- und Finanzplanung.Da diese Planung mit der Unsicherheit aller Prognosen belastet ist, muß den Gemeinden jedoch ein unkontrollierbarer, autonomer Gestaltungsbereich verbleiben.Eine Verletzung des Wirtschaftlichkeitsprinzips dürfte deshalb nur bei außergewöhnlich verschwenderischen Maßnahmen durch die Rechnungsprüfung bzw.Staatsaufsicht beanstandet werden können. eb/difu

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Wirtschaftlichkeitsprinzip, Haushaltsplanung, Übermaßverbot, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Finanzplanung, Haushaltswesen

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Berlin: Duncker & Humblot (1980), 218 S., Lit.(jur.Diss.; Konstanz 1976)

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Wirtschaftlichkeitsprinzip, Haushaltsplanung, Übermaßverbot, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Finanzplanung, Haushaltswesen

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Schriften zum öffentlichen Recht; 373