Der Schutz des Wassers als Lebensmittel.

Mueschenborn, Werner Max
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1971

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SEBI: 73/4129

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Gegenstand der Arbeit ist der Schutz des Wassers in einer speziellen Funktion als Trinkwasser. Als Trinkwasser fällt das Wasser unter den Begriff des Lebensmittels (PAR. 1 Abs. 1 Lebensmittelgesetz). Für das Trinkwasser sind verschiedene Rechtsgebiete einschlägig das Kommunalrecht behandelt die Verteilung und den Bezug aus der öffentlichen Wasserversorgung, das Lebensmittelrecht die Bearbeitung (Aufbereitung), das Gesundheitsrecht die Beschaffenheit und Kontrolle und das Wasserrecht den Gewässerschutz. Der Autor stellt die einzelnen Schutzaufgaben und Zuständigkeiten unter Berücksichtigung der bayerischen Rechtsverhältnisse dar und grenzt sie voneinander ab. Er zeigt auf, daß dem Wasserrecht eine überaus wichtige Funktion beim Schutz des Trinkwassers zukommt. Da es sich beim Schutz des Trinkwassers nicht nur um ein innerdeutsches Problem handelt, fügt er seiner Arbeit die am 6. Mai 1968 vom Europarat verkündete Europäische Wasser-Charta an.wd/difu

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Würzburg: (1971), IX, 173 S., Lit.

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