Pflegestrukturplan der Landeshauptstadt Magdeburg 2001.

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DE

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Magdeburg

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ZLB: Zs 6782-2.2001-4

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Zusammenfassung

Das Ausführungsgesetz zum Pflegeversicherungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verpflichtet die Landkreise und kreisfreien Städte zur regelmäßigen Erstellung und Fortschreibung von Pflegestrukturplänen. Hier handelt es sich um den zweiten Bericht, der den ersten von 1999 fortschreibt. Pflegebedürftigkeit hat viele Erscheinungsformen wie Krankheit, Alter, Behinderungen etc. Der Pflegestrukturplan soll Aufschluss geben über den künftigen Bedarf an Pflegeleistungen und damit eine Orientierung für die bestehenden und potenziellen neuen Pflegeanbieter. Durch eine abgestimmte Planung der künftigen Pflegestruktur soll die Bedarfsgerechtheit des Hilfesystems für die Pflegebedürftigen gesichert werden. Grundgedanke der Pflegekonzeption ist die Förderung und Erhaltung einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung mit dem vorrangigen Ziel die Prävention d. h. die Vermeidung von Pflege. Die Lebensbedingungen für alte Menschen und Behinderte sind so zu gestalten, dass Pflegebedürftigkeit verhindert oder vermindert wird; dabei spielt auch die Selbsthilfe eine Rolle. Rehabilitative und ambulante Maßnahmen müssen so aufeinander abgestimmt und miteinander vernetzt werden, dass die Beibehaltung des eigenen Haushalts möglich ist. Teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sollen eine möglichst flächendeckende Versorgung bieten. fu/difu

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39 S.

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