Möglichkeiten des Energiesparens im Rahmen von Stadterneuerungsmaßnahmen unter Einbeziehung von Anwendungsmöglichkeiten bei der Sanierung Köln-Severinsviertel. Schlußbericht.
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1981
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SEBI: 83/3216-4
IRB: 51BRUE
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Zusammenfassung
Alle bestehenden Regelungen des Verhältnisses zwischen Eigentümern und Mietern laufen darauf hinaus, freiwillige Vereinbarungen zuzulassen, evtl. entstehende soziale Härten vom Staat lösen zu lassen, d.h. zu lindern versuchen, aber im übrigen den strikten Gegensatz zwischen Eigentum und Miete weitgehend unangetastet zu lassen. Es stellt sich dabei aber die Frage, ob bei der Bedeutung der zu lösenden gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, dieses Prinzip so starr aufrecht erhalten werden soll, wenn ihre Veränderung eher die Lösung des gestellten Problems verspricht. Aus Mietersicht stellt sich zusammenfassend die Situation unbefriedigend dar. Will der Mieter Energie in spürbarem Ausmaß einsparen, muss zuerst einmal vom Hauseigentümer investiert werden. Persönliche Verhaltensänderungen mit dem Ziel rationellen Verbrauchs von Energie allein verhelfen nur zu geringen Einsparungen. on/difu
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Basel:(1981), IX, 264 S., Abb.; Tab.; Lit.