Förderungsmaßnahmen. Verbleibensvoraussetzungen bei Baugeräten nach dem Zonenrand- und Berlinförderungsgesetz.

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IRB: Z 1204
SEBI: Zs 358-4

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Zusammenfassung

Bei Baugeräten ist die Voraussetzung des 3-jährigen Verbleibens von Baugerät als erfüllt anzusehen, wenn sie nur innerhalb des Zonenrandgebiets bzw. innerhalb von Berlin (West) und kurzfristig außerhalb der Gebiete eingesetzt werden. Ein kurzfristiger Einsatz in diesem Sinne ist nur gegeben, wenn die Dauer der Summe aller Einsätze außerhalb dieses Gebiets in jedem Jahr des Dreijahreszeitraums nicht mehr als 5 Monate beträgt. Als Grundlage dieser Richtlinie wird in einer anschließenden Anmerkung die vorgenannte Problematik in der Praxis erörtert. rh

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Siedlungsstruktur, Regionalwirtschaft, Zonenrandgebiet, Zonenrandförderungsgesetz, Berlinförderungsgesetz, Baugerät, Investitionszulage, Steuerzulage, Sonderabschreibung

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Betr.-Berater 35(1980)Nr.15, S.770-771 Bundesminister der Finanzen, Schreiben vom 14.5.1980 - IV B2-S 1990-18/80/IV B2-S 1974-4/80.

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Siedlungsstruktur, Regionalwirtschaft, Zonenrandgebiet, Zonenrandförderungsgesetz, Berlinförderungsgesetz, Baugerät, Investitionszulage, Steuerzulage, Sonderabschreibung

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