Raumordnungsgutachten für die Region Nordhessen.
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SEBI: 81/487-4
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Zusammenfassung
Im System der hessischen Landesplanung ist der regionalen Raumordnungspolitik neben der Beeinflussung der räumlichen Aktivitätsstruktur durch die Ausweisung von Gebieten und Orten ausschließlicher oder vorrangiger Funktion die Aufgabe übertragen, zumindest staatliche Investitionen in ihrer räumlichen Verteilung auch direkt zu beeinflussen, indem sie ein sachlich und monetär weitgehend konkretisiertes Investitionsvolumen bestimmten Gebieten und Orten zuordnet. Hieraus ergeben sich spezielle Ziele, die den Handlungsrahmen dieser Raumordnungspolitik näher definieren. 1. Jeder Landesteil soll optimal genutzt werden und eine möglichst vielseitige Wirtschaftsstruktur haben. 2. Die Landschaft soll unter Wahrung ihrer Eigenart als Kulturlandschaft gestaltet werden. 3. Das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Gefälle soll ausgeglichen werden. geh/difu
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Raumordnungsbericht, Gesellschaftspolitik, Bevölkerungsentwicklung, Wirtschaftsstruktur, Verdichtungsraum, Fördergebiet, Sozialpolitik, Raumordnung, Landesplanung, Verkehr, Umweltschutz, Kultur
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Kassel: Selbstverlag (1975), 256 S., Kt.; Abb.; Tab.
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Raumordnungsbericht, Gesellschaftspolitik, Bevölkerungsentwicklung, Wirtschaftsstruktur, Verdichtungsraum, Fördergebiet, Sozialpolitik, Raumordnung, Landesplanung, Verkehr, Umweltschutz, Kultur