Zweitwohnungssteuer in der Rechtsprechung. VG Freiburg; Gerichtsbescheid v. 27.7.1984 - Az. 3 K 65/84.

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IRB: Z 878

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Zusammenfassung

Eine Gemeinde ist nicht verpflichtet, die Zweitwohnungssteuer zurueckzuzahlen, wenn zuvor die Satzung der Gemeinde ueber die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer sich als verfassungswidrig erweist, aber der Steuerbescheid unanfechtbar wurde, weil der Zweitwohnungsinhaber nicht fristgemaess die zulaessigen Rechtsmittel, naemlich Widerspruch und Klage, einlegte. Eine Zahlung unter Vorbehalt kann einem Widerspruch nicht gleichgesetzt werden. (-z-)

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Zweitwohnung, Gemeinde, Steuerrecht, Rechtsprechung, VG-Urteil, Wohnung

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Der Wohnungseigentümer, Düsseldorf 15(1985), Nr.1, S.22, Lit.

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Zweitwohnung, Gemeinde, Steuerrecht, Rechtsprechung, VG-Urteil, Wohnung

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