Praxis und Zukunft der außergerichtlichen Regelung von Mietkonflikten.
Dt. Anwaltsverl.
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Dt. Anwaltsverl.
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DE
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Bonn
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ZLB: 98/527
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DI
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Abstract
Die Untersuchung ergibt, daß auch außergerichtliche Stellen wie Schlichtungsstellen, Schiedsstellen und Schiedspersonen bei der Regelung von Mietkonflikten erfolgreich sind. In Anspruch genommen wird die außergerichtliche Schlichtung jedoch selten. Ob eine häufigere außergerichtliche Schlichtung überhaupt sinnvoll ist, muß bezweifelt werden. In der Regel wurden die Verfahren weder schneller noch kostengünstiger und auch inhaltlich nicht besser geregelt als vor Gericht. Nur dann, wenn beide Parteien von Anfang an vergleichsbereit sind und es nicht um den Bestand des Mietverhältnisses geht, ist die außergerichtliche Regelung geeigneter. Die Autorin plädiert dafür, sich statt auf die Schiedsstellen auf die Anwaltschaft zu konzentrieren, die seit der Einführung des Anwaltsvergleichs, der vollstreckbar gemacht werden kann, ein erhebliches Entlastungspotential für die Gerichte bietet. Ausgehend von der anwaltlichen Erstberatung, die kostenmäßig begrenzt ist, kann so eine schnelle und risikolose Einigung angestrebt werden. lil/difu
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XXXVIII, 192 S.
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Schriftenreihe des Instituts für Anwaltsrecht; 24