Neuordnungsgesetz zum Baugesetzbuch. Endlich einheitlich.

Müller
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Müller

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Köln

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0940-7987

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ZLB: Zs 5904-4

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Abstract

Das Neuordnungsgesetz zum Baugesetzbuch trat am 1.1.1998 in Kraft. Es stellt einen wichtigen Schritt zur Vereinheitlichung und weiteren Vereinfachung des Städtebaurechts dar. Wichtige Instrumente des befristeten Sonderrechts aus dem BauGB-Maßnahmengesetz, wie der städtebauliche Vertrag und der Vorhaben- und Erschließungsplan, werden in das Dauerrecht übernommen. Vorschriften über den naturschutzrechtlichen Eingriff in der Bauleitplanung wurden aus dem Bundesnaturschutzgesetz in das BauGB überführt. Nicht mehr erforderliche Sonderregelungen für die neuen Länder wurden aufgehoben und der Rechtsschutz zugunsten des Bauherrn weiter verbessert. difu

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Immobilien-Manager

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Nr. 6

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S. 33-34

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