Engstellen an zweistreifigen Außerortsstraßen - Einsatzgrenzen der Verkehrszeichenregelung.
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DE
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0039-2219
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BBR: Z 763
IRB: Z 629
IRB: Z 629
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Abstract
Engstellen an zweistreifigen Straßen haben grundsätzlich negative Auswirkungen auf den Verkehrsablauf.Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) gibt für alle Engstellenlängen eine einheitliche Einsatzgrenze an, für die eine Verkehrsregelung durch die Verkehrszeichen 208 und 308 ausreichend ist.Bei einer größeren Verkehrsbelastung sind Wechsellichtzeichen einzusetzen.Mit Hilfe eines kostenanalytischen Ansatzes wird versucht, die Einsatzgrenzen in Abhängigkeit von der Engstellenlänge und von verkehrlichen Merkmalen abzuschätzen.Dazu werden für einbahnige, zweistreifige Außerortsstraßen (Straßentyp 2.12 gemäß RAS-W) die zusätzlichen Nutzerkosten berechnet, die durch die geringere Leistungsfähigkeit der Engstelle entstehen.An Hand der zusätzlichen Zeit- und Betriebskosten, die für unterschiedliche Engstellenlängen, Verkehrsstärken, Güterverkehrsanteile und Längsneigungen ermittelt werden, können Einsatzgrenzen für die Verkehrszeichenregelung abgeschätzt werden.Diese Einsatzgrenzen liegen zum Teil erheblich über dem in der Richtlinie vorgeschlagenen Wert. -
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Straßenverkehrstechnik
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Nr.1
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S.35-38