Reichweite des Bestandschutzes industrieller Anlagen gegenüber umweltrechtlichen Maßnahmen. Anforderungen an bestehende Anlagen und ihre Durchsetzung mittels formaler und informaler Instrumente.

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SEBI: Zs 61-4
IRB: Z 1014
BBR: Z 121

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RE

Zusammenfassung

Die Abhandlung erörtert schwerpunktmäßig umweltrechtliche Anforderungen an bestehende Anlagen und ihre Durchsetzung mittels formaler und informaler Instrumente. Zunächst wird die Rechtslage bezogen auf bestehende Anlagen dargestellt, die unter der Geltung des BImSchG genehmigt wurden. In einem weiteren Abschnitt wird die Rechtslage bei Alt- und Uraltanlagen im Sinne von § 67 BImSchG erörtert. Ausgangspunkt der Betrachtung ist § 5 BImSchG mit seiner Festsetzung dynamischer Grundpflichten für den Anlagenbetreiber; geänderte Umstände können zu einer Verschärfung des Anforderungsniveaus führen mit unmittelbarer Wirkung für den Betreiber. Besonderes Schwergewicht erhält in diesem Zusammenhang die Einführung der Vorsorgepflicht für Anlagenbetreiber. Prüfkriterien für veränderte Anforderungen an eine bestehende Anlage sind der Stand der Technik, der Zeitfaktor und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. In der Regel werden verschärfte Anforderungen im Einzelfall oder aufgrund neuer Rechtsverordnungen für bestehende Anlagen nicht unmittelbar, sondern stufenweise mit Übergangsfristen eingeführt. (kl)

Beschreibung

Schlagwörter

Umweltschutz, Gewerbebetrieb, Industriebetrieb, Bestandsschutz, Immissionsgrenzwert, Vorsorge, Altanlage, Großanlage, Technikstand, Verhältnismäßigkeit, Zeitfaktor, Anpassung, Übergangsfrist, Bundesimmissionsschutzgesetz, Recht, Immissionsschutz

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Deutsches Verwaltungsblatt (1986), Nr.7, S.314-321, Lit.

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Umweltschutz, Gewerbebetrieb, Industriebetrieb, Bestandsschutz, Immissionsgrenzwert, Vorsorge, Altanlage, Großanlage, Technikstand, Verhältnismäßigkeit, Zeitfaktor, Anpassung, Übergangsfrist, Bundesimmissionsschutzgesetz, Recht, Immissionsschutz

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