Stadtentwicklungsplan Zentren 2030. Lebendige Zentren und wohnungsnahe Versorgung für die wachsende Stadt.

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Berlin

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ZLB: Kws 130/281

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Der Stadtentwicklungsplan Zentren 2030 wurde am 12. März 2019 vom Berliner Senat beschlossen. Er schafft die stadtplanerischen Grundlagen, um die Funktion der städtischen Zentren zu sichern und zukunftsfähig zu entwickeln. Das Netz an Zentren soll der wachsenden und älter werdenden Bevölkerung eine gut erreichbare wohnortnahe Versorgung ermöglichen. Zugleich sind gerade die größeren Zentren Orte, die für Funktion und Image Berlins als Metropole bedeutsam sind. Um angesichts der Trends diese Arbeitsteilung zwischen den städtischen Zentren zu erhalten und zu stärken, ist es erforderlich, Investitionen verlässlich und transparent zu steuern. Der StEP Zentren setzt Regelungen um, die darauf zielen, eine verbrauchernahe Versorgung zu sichern, das Stadtbild zu erhalten und zu gestalten, die Anforderungen aller Bevölkerungsgruppen an Funktion und Nutzung in der städtebaulichen Entwicklung zu berücksichtigen. Der StEP Zentren 2030 stellt die Hierarchie unterschiedlicher Zentrumstypen in Berlin dar. Er beinhaltet gesamtstädtisch relevante Steuerungsgrundsätze, die planungsrechtliche Grundlage für die Zentrenentwicklung und Einzelhandelssteuerung in den Bezirken sind.

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84 S.

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